In Falkensee droht die Stadthalle zur öffentlichen Multiplikationsplattform für verschwörungsideologische, antisemitische und staatsdeligitimierende Inhalte zu werden. Das „Bündnis gegen Rechts“ (BgR) in Falkensee stellt sich aktuell entschieden einem Auftritt des deutschen QAnon-Chefideologen Friedemann Mack alias „Mäckle“ entgegen. Die Bemühungen um eine Absage bei der Vermieterin, also der Stadt, sind bislang erfolglos geblieben.
Am 18. Februar soll in der Stadthalle ab 18:00 Uhr eine als „Party“ angekündigte Veranstaltung mit dem Titel „Meet and Greet mit Mäckle“ stattfinden. Das BgR hat sich für eine Absage dieser Veranstaltung stark gemacht und bei der Stadt auf die dort drohende Verbreitung antisemitischer und staatsfeindlicher Ideologien hingewiesen.
Die in den USA als terroristisch eingestufte QAnon-Bewegung, die von Friedemann Mack unter anderem in seinem Online-Shop offensiv beworben wird, breitet sich auch in Deutschland aus und löst damit erhebliche Besorgnis aus. QANON biete „die Möglichkeit sämtliche bekannte Verschwörungstheorien unter einem Dach zu vereinen, weshalb es sich nach Auffassung des brandenburgischen Verfassungsschutzes daher um eine verfassungsfeindliche Meta-Verschwörungstheorie handelt“, heißt es dazu im Verfassungsschutzbericht des Landes (2020, Verweis darauf im Bericht 2021). Ausdrücklich wird dabei auf antisemitische Narrative bei QAnon hingewiesen.
Die Bundesregierung hat in ihrem Papier zu „Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben“ (NASAS, vorgestellt am 30.11.22) in der Präambel ausgeführt: „Antisemitismus bedroht unsere Demokratie als Ganzes, nicht nur Jüdinnen und Juden. Sein Ausmaß ist ein Indikator für den Zustand der Demokratie. Antisemitismus zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe.“
Als BgR Falkensee sehen wir uns diesem Leitgedanken verpflichtet. Die Stadt Falkensee als Vermieterin der Stadthalle haben wir auf diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes hingewiesen. Die Antwort von Bürgermeister Heiko Müller im Namen der Stadt lautete, dass sie als Vermieterin keine rechtlichen Möglichkeiten sehe, der QAnon-Tanzparty Einhalt zu gebieten. Es würde sich um die Privatparty einer Dame aus dem Nachbarort handeln, argumentiert wurde auch mit dem Schutz der Meinungsfreiheit. Insbesondere unter diesem Gesichtspunkt sei eine Absage nicht zu rechtfertigen.
Die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut. Weder das Recht von Herrn Mack, noch der Veranstalterin der Party, jegliche – und sei es auch noch so abstruse – Thesen zu äußern und in ihrem Umfeld oder auch öffentlich zu vertreten, soll in Frage gestellt werden, solange es sich dabei nicht um rechtswidrige Inhalte handelt. Letzteres gilt es zu überprüfen. Unabhängig davon hält das BgR es nicht für angebracht, die Stadthalle als öffentliche Bühne für Antisemitismus und Verschwörungsideologien zur Verfügung zu stellen und diese damit für die Allgemeinheit quasi zu legitimieren. Dies ist nicht im Sinne der großen Mehrheit der Falkenseer Bürgerinnen und Bürger.
Die städtische Verwaltung, vertreten durch den Bürgermeister ist daher erneut von uns gebeten worden, die Entscheidung zu prüfen. Eine Rücktrittsmöglichkeit, in Form einer üblichen Standardklausel, ist in dem Stadthallen-Mietvertrag u. W. nach vorhanden. Dieses Rücktrittsrecht kann ausgeübt werden, wenn „durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt“ erfolgen würde.
Das BgR Falkensee bereitet derzeit eine öffentlichkeitswirksame Gegeninitiative ab 17:30 Uhr vor der Stadthalle vor. Bei der Versammlungsbehörde wurde eine entsprechende Kundgebung angemeldet.